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THG-Quotenberechnung

Quotenberechtigt sind alle vollelektrischen, batteriebetriebenen Elektrofahrzeuge (BEV). Eine Übersicht der Fahrzeugklassen findest du hier.

Grundlage für die Berechnung der THG-Quote des registrierten E-Fahrzeugs ist der jeweilige Pauschalwert jährlich verbrauchten Ladestroms in kWh. Diese Berechnung musst du zwar nicht durchführen, sie ist allerdings eine Grundlage, wenn du deine THG-Quote verkaufen willst.

Beispiel: THG-Quotenberechnung

Durch Multiplikation mit dem jährlich vom Umweltbundesamt festgelegten Emissionsfaktor des deutschen Strommix, ergeben sich die mit diesen verbrauchten Ladestrommengen einhergehenden CO₂-Emissionen für das E-Fahrzeug. Mit Berücksichtigung der unterschiedlichen Effizienzfaktoren von Verbrennungs- und Elektromotoren sowie den spezifischen Emissionen von Diesel, errechnet sich die CO₂-Einsparung eines E-Fahrzeugs im Vergleich zum Diesel-Fahrzeug.

 

Diese CO₂-Einsparungen sind die sogenannte THG-Quote, welche sich an die quotenverpflichteten Unternehmen verkaufen lässt. Zu beachten ist, dass jeweils nur die sogenannte Netto-THG-Minderung als THG-Quote gehandelt werden kann. Vereinfacht gesagt, lassen sich nicht 100 % der eingesparten CO₂-Emissionen verkaufen, sondern nur 100 % abzüglich der jeweils gültigen THG-Quote (in 2022: 7 %). Der E-Autofahrer muss also selbst ebenfalls die THG-Quote erfüllen.

Die THG-Quotenmenge multipliziert mit dem aktuellen Kaufpreis für die Quote ergibt den spezifischen Erlös für das E-Fahrzeug. Um den Ausschüttungserlös zu berechnen, ziehen wir noch die Provision als Aufwandsentschädigung ab. Für einen PKW (Fahrzeugklasse M1) ergibt sich dadurch folgende vereinfachte Formel:
 

a €/tCO2 x 0,862 tCO₂/MWh x 80 % = b €

 

Nehmen wir für eine Beispielrechnung den €/tCO₂ Preis vom 30.12.21 von 500 €, ergibt sich folgende Rechnung.
 

500 €/tCO₂ x 0,862 tCO2/MWh x 80 % = 345 €.

 

Der Ausschüttungserlös, pro E-Auto wäre dementsprechend bei 431 € anzusetzendem CO₂-Preis 345 €.

Wer die THG-Quotenberechnung genauer verstehen möchte, findet folgend eine komplexere Rechnung, wie der Wert pro tCO₂/MWh zusammengesetzt wird. Die Rechnung bezieht sich auf den Bezugswert für PKWs (E-Autos der Fahrzeugklasse M1).
 

Netto-THG-Minderung (für 2022):

(94,1 [gCO₂/MJ] x 0,93 – (119 [gCO2/MJ] x 0,4)) x 3,6 [MJ/kWh] x 3 ∗ 1.000 [MWh/kWh] / 1.000.000 tCO₂/gCO₂ x 2,000 MWh/E-Auto= 0,862 tCO₂/MWh

 

mit:

– fossiler Basiswert: 94,1 gCO₂/MJ

– aktueller Emissionswert für Strommix (anzuwenden für 2022): 119 gCO2/MJ

– Effizienzfaktor E-Motoren: 0,4

– Umrechnungsfaktor MJ/kWh: 3,6

– THG-Minderungsquote (im Jahr 2022): 7 % → 100 % – 7 % = 93 Prozent oder 0,93

– Dreifache Anrechenbarkeit von Ladestrom: Faktor 3

– Umrechnung auf tCO₂/MWh: 1.000 [MWh/kWh] / 1.000.000 tCO2/gCO₂

– Pauschalwert für einen E-PKW (Klasse M1): 2.000 kWh/PKW

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