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FAQ
Sie haben Fragen? Wir die Antwort!
Allgemeines
Ladepunkte
THG-Quote
Steuern
Nein, nur Halter*innen eines rein batterieelektrischen Fahrzeuges können im Rahmen der gesetzlichen THG-Quote profitieren
Sollten in Zukunft auch Hybridfahrzeuge von der gesetzgebenden Instanz anerkannt werden, werden wir dich darüber informieren. Bis dahin kannst du unabhängig davon unsere Plattform nutzen, um Freund*innen mit e-Fahrzeugen zu werben und von der Werbeprämie profitieren.
Ja, wenn es sich hierbei um ein rein batterieelektrisches Fahrzeug handelt, für das es eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gibt.
Bitte beachte: Sollte es für dein eFahrzeug keine Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geben, dann kannst du leider nach aktueller Gesetzgebung nicht von der THG-Prämie profitieren.
Elektroroller und andere Kleinkrafträder der Fahrzeugklassen L1e, L1e-A und L1e-B kann man jedoch freiwillig zulassen, auf diesem Weg eine Zulassungsbescheinigung erhalten und dann von der THG-Prämie profitieren. Hierfür benötigt man bei der örtlichen Zulassungsstelle die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbescheinigung) und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Deine eVB-Nummer erhältst du von deiner Versicherung. Es fallen zwar mit der freiwilligen Zulassung geringe Kosten wie eine Bearbeitungs- und eine Versicherungsgebühr an, allerdings kannst du danach mit der Zulassungsbescheinigung von der vollen THG-Prämie profitieren.
Ja, du kannst dich bei uns als Firma registrieren und genauso profitieren wie private Halter*innen. Nutze hierfür die Anmeldefunktion für Firmen. Bei dem Firmenprofil ist die Angabe von steuerrelevanten Informationen für eine korrekte Abrechnung notwendig. Als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen wird euch die angegebene Prämie netto zzgl. Umsatzsteuer ausgezahlt. Selbstverständlich bekommst du hierüber eine, auf die Firmenadresse ausgestellte, Gutschrift.
Nein, du kannst dich zwar bei uns registrieren, aber nur derdie im Fahrzeugschein eingetragene Halterin kann im Rahmen der gesetzlichen THG-Quote profitieren.
Ja, du musst nicht während des gesamten Abtretungszeitraums Halterin des eFahrzeuges sein, um von der vollen THG-Prämie profitieren zu können. Wichtig ist, dass du zum Zeitpunkt der Anmeldung deines e-Fahrzeugs bei uns auf der Plattform Halterin dieses Fahrzeuges bist.
Bitte beachte: Die THG-Quote kann nur einmal pro Jahr und e-Fahrzeug abgetreten und vermarktet werden. Bei einem Gebrauchtwagen kann es sein, dass derdie Vorbesitzerin bereits das eFahrzeug registriert hat. In diesem Fall hast du das eFahrzeug ohne die THG - Quote für den bereits abgetretenen Zeitraum erworben. Du kannst, nachdem der Abtretungszeitraum desder Vorbesitzerin geendet hat, von der THG-Prämie profitieren.
Vom Zeitpunkt der Übermittlung der Fahrzeugscheine bis zur Auszahlung vergehen erfahrungsgemäß rund 12-16 Wochen. Der Ablauf besteht aus drei Schritten:1. Einreichung bei der Behörde. Jeweils zum Monatsbeginn werden alle im Vormonat eingereichten Fahrzeugscheine beim Umweltbundesamt für die THG-Quote zur Zertifizierung beantragt.2. Prüfung durch das Umweltbundesamt. Hier sind alle Marktteilnehmer von der Bearbeitungsdauer der Behörde abhängig, ein konkretes Auszahlungsdatum können wir deshalb leider nicht angeben.3. Vermarktung und Auszahlung. Nach der Zertifizierung kann die Quote schnellstmöglich vermarktet werden und der Quotenhandel beim zuständigen Hauptzollamt gemeldet werden. Anschließend zahlen wir die vereinbarten Festpreise aus.
Nachfolgend noch die Kurzfassung des Vermarktungsprozesses:E-Fahrzeug / Strommenge aus öffentlichem Ladepunkt wird dem UBA übermittelt↓UBA prüft und bescheinigt die THG-Minderung↓THG-Quotenhandel erfolgt an quotenverpflichtetes Unternehmen↓Meldung des THG-Quotenhandel an das zuständige Hauptzollamt (Frankfurt O.)↓Anrechnung der THG-Minderung für das quotenverpflichtende Unternehmen durch das Hauptzollamt↓Geldfluss an Fahrzeughalter / Ladepunktbetreiber
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