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Umweltbundesamt

Bevor du deine THG-Quoten verkaufen kannst, spielt das Umweltbundesamt bei diesem Prozess eine tragende Rolle.  Der genutzte Strom in E-Fahrzeugen lässt sich auf die THG-Quote anrechnen. Die eingesparten Co2-Emissionen schätzt das Umweltbundesamt und stellt ein Zertifikat aus. Im Folgenden erfährst du alles Wissenswerte über das Umweltbundesamt und wie du Zertifikate beantragen kannst.

Antrag an das Umweltbundesamt: Welcher Strom kann für die THG-Quote zertifiziert werden?

Antrag an das Umweltbundesamt: Welcher Strom kann für die THG-Quote zertifiziert werden?

Beim Zertifizieren von Strom unterscheidet man erstmal nicht zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Ladepunkten. Der Unterschied entsteht beim Anrechnen: Nicht-öffentlichen Strom kannst du meist über eine private Wallbox beziehen. Dafür erhältst du im Rahmen der THG-Quote einen Pauschalwert einmal pro Jahr. 

Bei öffentlichen Ladepunkten rechnet das Umweltbundesamt genau pro MWh an. 

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Die Hauptaufgabe des Umweltbundesamtes besteht darin, die Anrechnungsvoraussetzungen zu prüfen. Ist die Prüfung erfolgreich, wird der Strom für die THG-Quote zertifiziert. Das Zertifikat kannst du als THG-Quote verkaufen.

THG-Quote beim Umweltbundesamt beantragen:
Wer ist antragsberechtigt?

Ausschließlich Besitzer:innen einer Wallbox oder die Halter:innen eines E-Fahrzeuges können ein Zertifikat beantragen.  Alternativ haben E-Mobilisten die Möglichkeit, einen Dienstleister wie THG-Bonus.de zu beauftragen. Wir beantragen dein Zertifikat, um dir die besten Prämien für deine THG-Quoten zu bieten.

So wird die THG-Quote beim Umweltbundesamt beantragt

Der, beziehungsweise die Antragsteller:in bzw. der beauftragte Dienstleister muss den vollständigen Antrag bis zum 28. Februar des folgenden Jahres einreichen. 

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Für den Antrag benötigst du außerdem die Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil l.

Grundsätzlich ist der Antrag formlos möglich, allerdings kann das Umweltbundesamt die Art und Weise der Datenübermittlung jederzeit anpassen. Falls ein Antrag mehrere E-Fahrzeuge umfasst, bittet das Umweltbundesamt darum, eine bereitgestellte Vorlage zu nutzen.

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Da der Gesetzgeber keine Frist definiert hat, obliegt es dem Umweltbundesamt, die Anträge innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu bearbeiten.

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Tatsächlich fällt die Anrechnung der ausgestellten Zertifikate nicht in die Zuständigkeit des Umweltbundesamtes. Ab hier wird das Hauptzollamt in Frankfurt tätig.

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