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Umweltbundesamt

Bevor du deine THG-Quoten verkaufen kannst, spielt das Umweltbundesamt bei diesem Prozess eine tragende Rolle.  Der genutzte Strom in E-Fahrzeugen lässt sich auf die THG-Quote anrechnen. Die eingesparten Co2-Emissionen schätzt das Umweltbundesamt und stellt ein Zertifikat aus. Im Folgenden erfährst du alles Wissenswerte über das Umweltbundesamt und wie du Zertifikate beantragen kannst.

Antrag an das Umweltbundesamt: Welcher Strom kann für die THG-Quote zertifiziert werden?

Antrag an das Umweltbundesamt: Welcher Strom kann für die THG-Quote zertifiziert werden?

Beim Zertifizieren von Strom unterscheidet man erstmal nicht zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Ladepunkten. Der Unterschied entsteht beim Anrechnen: Nicht-öffentlichen Strom kannst du meist über eine private Wallbox beziehen. Dafür erhältst du im Rahmen der THG-Quote einen Pauschalwert einmal pro Jahr. 

Bei öffentlichen Ladepunkten rechnet das Umweltbundesamt genau pro MWh an. 

Die Hauptaufgabe des Umweltbundesamtes besteht darin, die Anrechnungsvoraussetzungen zu prüfen. Ist die Prüfung erfolgreich, wird der Strom für die THG-Quote zertifiziert. Das Zertifikat kannst du als THG-Quote verkaufen.

THG-Quote beim Umweltbundesamt beantragen:
Wer ist antragsberechtigt?

Ausschließlich Besitzer:innen einer Wallbox oder die Halter:innen eines E-Fahrzeuges können ein Zertifikat beantragen.  Alternativ haben E-Mobilisten die Möglichkeit, einen Dienstleister wie THG-Bonus.de zu beauftragen. Wir beantragen dein Zertifikat, um dir die besten Prämien für deine THG-Quoten zu bieten.

So wird die THG-Quote beim Umweltbundesamt beantragt

Der, beziehungsweise die Antragsteller:in bzw. der beauftragte Dienstleister muss den vollständigen Antrag bis zum 28. Februar des folgenden Jahres einreichen. 

Für den Antrag benötigst du außerdem die Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil l.

Grundsätzlich ist der Antrag formlos möglich, allerdings kann das Umweltbundesamt die Art und Weise der Datenübermittlung jederzeit anpassen. Falls ein Antrag mehrere E-Fahrzeuge umfasst, bittet das Umweltbundesamt darum, eine bereitgestellte Vorlage zu nutzen.

Da der Gesetzgeber keine Frist definiert hat, obliegt es dem Umweltbundesamt, die Anträge innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu bearbeiten.

Tatsächlich fällt die Anrechnung der ausgestellten Zertifikate nicht in die Zuständigkeit des Umweltbundesamtes. Ab hier wird das Hauptzollamt in Frankfurt tätig.

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