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So funktioniert die THG-Quotenanmeldung

THG-Quoten für Elektrofahrzeuge werden vom Gesetzgeber pro Jahr pauschal vergeben, somit ist es unabhängig davon, ob du deine Fahrzeuge unterjährig verkaufst, ob ein Leasing abläuft oder ob du den PKW später im Jahr beim Kraftfahrtbundesamt anmeldest.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Halter des E-Fahrzeugs eine CO₂-Einsparung auf Basis eines pauschalen, jährlichen Ladestromverbrauchs an die quotenverpflichteten Unternehmen verkaufen kann. Somit ist entscheidend, dass der/die THG-Quoten-Anmelder:in auch der bei der Zulassungsstelle gemeldete Halter des E-Fahrzeugs ist und entsprechend im Fahrzeugschein eingetragen ist. Somit sind Voraussetzungen gegeben, womit es möglich ist, deine THG-Quoten zu verkaufen.

Benötigt werden lediglich Scans oder Fotos, jeweils der Vorder- und der Rückseite (separat), der Fahrzeugscheine (im Format JPG oder PDF) sowie eine Minute Zeit, um das Anmeldeformular auszufüllen. Wir fragen nur nach den notwendigsten, persönlichen Daten: E-Mail-Adresse, Vor- und Nachnamen, Kontoverbindung.

Die Anzahl der Fahrzeuge ist nicht begrenzt. Sie werden in unserer Datenbank, mit deiner E-Mail-Adresse assoziiert, gesammelt. Wenn sich deine Anfrage als Großkunde mit Fuhrparks ab 10 Fahrzeugen und ggf. öffentlich zugänglichen (bei der Bundesnetzagentur angemeldeten) Ladepunkten sind, wende dich gerne an uns.

Entscheidend beim Antrag des pauschalen Stromanteils für eine THG-Quote ist, dass das E-Fahrzeug im selben Jahr nicht schon einmal von einem anderen Halter bei der Kfz-Zulassungsstelle angemeldet wurde. Ein E-Fahrzeug kann nur einmal im Jahr beim Umweltbundesamt registriert und an quotenverpflichtete Käufer vermarktet werden. Dabei ist die Länge und der Zeitpunkt der Anmeldung bei der Zulassungsstelle nicht entscheidend.

Nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen reichen wir deine Dokumente ein. Das passiert nicht auf den Tag genau, weil wir die Anträge bündeln. Genaue Termine für die Zertifikate können wir aus Erfahrung leider nicht nennen. Die letzten Zertifikate wurden nach ca. drei Monaten ausgestellt. Sollte das Umweltbundesamt sein Versprechen einlösen, die Prüfzeit zu reduzieren, freuen wir uns natürlich, dich mit einer schnelleren Auszahlung zu überraschen.

Sobald die Zertifizierung Deines Fahrzeugscheins eingetroffen ist (Status „zertifiziert“), informieren wir Dich und Du hast noch fünf Tage, um ggf. Deine Bankverbindung im Kundenportal anzupassen. (danach Status „abrechnend“). Ein quotenverpflichteter Vertragspartner erhält parallel die Quoten-Charge mit einem Zahlungsziel von wenigen Tagen. Von Eingang Zertifikat bis Auszahlung (Status „abgeschlossen“) dauert es ca. zwei Wochen.

Die Quoten-Bündel in Form der behördlichen Bescheide bieten wir den Quotenverpflichteten zum Kauf an. Aufgrund unserer Handelsexpertise und umfangreicher Kontakte können wir unmittelbar nach Eingang des UBA-Bescheids die Quoten zu Bestpreisen verkaufen, sodass die Abwicklung nicht lange dauert.

Unser Quotenportal kannst Du zeitlich unbegrenzt und kostenfrei nutzen. Wir werden Dich lediglich einmal Ende jeden Jahres per Email bitten, den Fahrzeugschein mit einem Häkchen zu verifizieren. Mit uns bleibst Du auf dem Laufenden. Ende Oktober jeden Jahres setzt das Umweltbundesamt einen neuen Pauschalwert pro E-Fahrzeug fest und wir gehen dann wieder mit Quotenverpflichteten in Verhandlung. Daraufhin erhältst Du ein Angebot für eine spitzen Vorzugsprämie. In Deinem Kundenportal kannst Du dann hinterlegte Fahrzeugscheine für den Quotenhandel reaktivieren. Sollte sich etwas geändert haben, passe dann einfach Daten oder Dokumente an.

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