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Steuern

Die THG-Quote ist eine Prämie, die als Gutschrift ausgezahlt wird. Die steuerliche Sachlage ist für private und gewerbliche THG-Quotenberechtigte unterschiedlich.

Für Privatpersonen

Der Gesetzgeber hat im März 2022 auf Bund-Länder-Ebene entschieden, dass Privatpersonen Erlöse aus THG-Quotenprämien nicht versteuern müssen. Damit ist die bisherige Gesetzgebung, dass Quotenerlöse gem. § 22 (3) EStG einer Freigrenze von 255 € unterliegen, hinfällig.

 

Das macht den emobia Bestpreis für Privatpersonen noch attraktiver, ihre THG-Quoten zu verkaufen. Zusatzerlöse aus Empfehlungsprogrammen für Freunde unterliegen nach wie vor dem § 22 (3) EStG und sind ab einer Freigrenze von 255 € voll steuerpflichtig. 

Für Gewerbetreibende

Für Gewerbetreibende und Selbstständige, die ihr Elektroaturo steuerlich als Firmenwagen nutzen, müssen die Prämienerlöse aus der THG-Quote in voller Höhe als Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. aus selbstständiger Arbeit deklariert werden.

Gewerbliche Nutzer erhalten von uns ihren Gutschriftsbeleg zuzüglich 19 Prozent gesetzlicher Mehrwersteuer, falls sie umsatzsteuerpflichtig sind.

Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Wir empfehlen jedem und jeder Leser:in, mit dem persönlichen Steuerberater die individuelle Sachlage zu klären.

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