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Steuern

Die THG-Quote ist eine Prämie, die als Gutschrift ausgezahlt wird. Die steuerliche Sachlage ist für private und gewerbliche THG-Quotenberechtigte unterschiedlich.

Für Privatpersonen

Der Gesetzgeber hat im März 2022 auf Bund-Länder-Ebene entschieden, dass Privatpersonen Erlöse aus THG-Quotenprämien nicht versteuern müssen. Damit ist die bisherige Gesetzgebung, dass Quotenerlöse gem. § 22 (3) EStG einer Freigrenze von 255 € unterliegen, hinfällig.

 

Das macht den emobia Bestpreis für Privatpersonen noch attraktiver, ihre THG-Quoten zu verkaufen. Zusatzerlöse aus Empfehlungsprogrammen für Freunde unterliegen nach wie vor dem § 22 (3) EStG und sind ab einer Freigrenze von 255 € voll steuerpflichtig. 

Für Gewerbetreibende

Für Gewerbetreibende und Selbstständige, die ihr Elektroaturo steuerlich als Firmenwagen nutzen, müssen die Prämienerlöse aus der THG-Quote in voller Höhe als Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. aus selbstständiger Arbeit deklariert werden.

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Gewerbliche Nutzer erhalten von uns ihren Gutschriftsbeleg zuzüglich 19 Prozent gesetzlicher Mehrwersteuer, falls sie umsatzsteuerpflichtig sind.

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Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Wir empfehlen jedem und jeder Leser:in, mit dem persönlichen Steuerberater die individuelle Sachlage zu klären.

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