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Für Ladesäulen-Betreiber
Auch Betreiber von Ladesäulen bzw. Wallboxen können von der THG-Quote profitieren und die bei sich geladene Strommenge anmelden. Dabei gibt es einige Voraussetzungen zu erfüllen, beispielsweise und vor allem, dass die Ladesäule öffentlich zugänglich sein muss. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Gerne beraten wir Sie im Detail zur THG-Quote bei Ihrer Ladesäule.
Nehmen Sie gerne Kontakt auf
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