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Anmeldezeitraum

Elektroautofahrer können ihre Treibhausgasminderungsquote ganzjährig anmelden. Dies bedeutet, dass die THG-Quote für 2023 nicht schon in 2022 angemeldet werden musste.
 

Der Gesetzgeber setzt die Anmeldefrist für ein Kalenderjahr auf den 28. Februar des nächsten Jahres. Ergo kann man auch noch im Folgejahr THG-Quoten verkaufen. Wegen der behördlichen Bearbeitungszeit benötigen wir die Anmeldung jeweils bis spätestens 31. Januar des Folgejahres (für 2022 bis zum 31.01.2023).

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